Gutachter bei Studiengangsakkreditierung

Bachelor- und Master-Studiengängen an Hochschulen und Universitäten in Deutschland müssen bei ihrer Neueinrichtung akkreditiert und in regelmäßigen Abständen von 5 bzw. 7 Jahren re-akkreditiert werden. Die Akkreditierung wird in vielen Bundesländern durch Akkreditierungsagenturen durchgeführt und soll eine Art externe Qualitätssicherung von Inhalten, Ausstattung und Studierbarkeit darstellen. Bei der Akkreditierung werden in der Regel externe Hochschullehrer, Studenten anderer Hochschulen sowie Vertreter der Berufspraxis als Gutachter einbezogen.

Prof. Kurt Sandkuhl wurde eingeladen, als Gutachter bei der Re-Akkreditierung eines Wirtschaftsinformatik-Studiengangs einer niedersächsischen Hochschule mitzuwirken. Dies schließt die Einschätzung des Selbstberichts der Hochschule, Termine mit Lehrenden, Studierenden und Funktionsträgern vor Ort sowie die Mitarbeit am Gutachten ein.

Die Gutachtertätigkeit trägt indirekt auch zur Qualitätssicherung des eigenen Studiengangs in Rostock bei, da zum einen Neuerungen in der Akkreditierungspraxis und zum anderen gelungene Maßnahmen zur Verbesserung des Studiums an der besuchten Hochschule deutlich werden.


Zurück zu allen Meldungen